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19.07.1963

Bekannt gemacht am 20. November 2019
Schuldner:
Linz
Vorname:
Hans
Öblarn 209/7
8960 Öblarn
Gebdat: 19.07.1963
Text:
1. Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich eines freigewordenen
Betrages von EUR 96.319,2943 s.A. eingeleitet und der seinerzeitige Insolvenzverwalter Dr.
Erwin Bajc, Rechtsanwalt em., Mittergasse 28, 8600 Bruck an der Mur wieder in sein Amt
eingesetzt.
2. Dem Insolvenzverwalter wird aufgetragen, nach Durchführung von entsprechenden
Erhebungen betreffend den Bedingungseintritt bis längstens 15.12.2019 einen
Auszahlungsantrag zu stellen dem Gericht einen Nachtragsverteilungsentwurf vorzulegen
Beschluss vom 20. November 2019

Bekannt gemacht am 27. November 2019
Text:
Der Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom 19.11.2019, ON 198, wird in seinem Spruchpunkt 1. berichtigt, dass er zu lauten hat wie folgt:
1.) Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich eines freigewordenen Betrages von EUR 129.793,54 s.A. eingeleitet und der seinerzeitige Insolvenzverwalter Dr. Erwin Bajc, Rechtsanwalt em., Mittergasse 28, 8600 Bruck an der Mur wieder in sein Amt eingesetzt.
Beschluss vom 27. November 2019

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2019
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 10. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2019
Text:
1. Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich eines nunmehr
freigewordenen Betrages von EUR 7.071,-- eingeleitet und auch hinsichtlich dieses Betrags
der seinerzeitige Insolvenzverwalter Dr. Erwin Bajc, RA em., Mittergasse 28, 8600 Bruck an
der Mur wieder in sein Amt eingesetzt.
Gemäß § 257 Abs 3 IO unterbleibt die gesonderte Zustellung an die Gläubiger. Den
Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
2. Der nunmehr freigewordene Betrag von EUR 7.071,-- wird gemeinsam mit dem zur
Nachtragsverteilung anstehenden Betrag von EUR 129.793,54 s.A. verteilt werden.
Ein diesbezüglicher Verteilungsentwurf erliegt bei Gericht, wonach den Gläubigern bei
anerkannten Forderungen in der Höhe von EUR 38.079.376,33 eine Quote von 0,32491 %
zugewiesen werden würde. Gem. § 138 Abs 4 IO sind Insolvenzgläubiger, die weniger als
EUR 10,-- erhalten würden bei der Nachtragsverteilung nicht zu berücksichtigen.
Allfällige Einwendungen oder Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf sind bis 31.01.2020 einlangend bei Gericht, zu erstatten.
Beschluss vom 23. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 9. März 2020
Text:
1. Der Nachtragsverteilungsentwurf des Insolvenzverwalters vom 19.12.2019, ON 206, (Quote in der Höhe von 0,32491%) wird genehmigt. Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,-- fallen würde, werden nicht berücksichtigt.

2. Der Insolvenzverwalter wird ersucht, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den bei ihm einliegenden Betrag von insgesamt EUR 136.864,54 dem Verteilungsentwurf entsprechend auszuzahlen und den Nachweis der Verteilung an das Insolvenzgericht binnen 4 Wochen vorzulegen.

3. Mit Nachweis der Verteilung gilt Dr. Erwin Bajc, RA em., 8600 Bruck an der Mur, Mittergasse 28 wieder seines Amtes enthoben.
Beschluss vom 9. März 2020

Bekannt gemacht am 21. August 2020
Text:
Der Insolvenzverwalter hat die Nachtragsverteilung abgeschlossen und nachgewiesen und ist aus seinem Amt enthoben.
Beschluss vom 21. August 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 18:42:33 MESZ