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04.05.1985

Bekannt gemacht am 5. April 2018
Schuldner:
Schweiger
Vorname:
Markus
Gleinstraße 25/4
8720 St. Margarethen
Gebdat: 04.05.1985
Beteiligter:
Dr. Uwe NIERNBERGER, Dr. Angelika KLEEWEIN

Elisabethstraße 50c
8010 Graz
Tel.: 0316/34 84 34, Fax: 0316 348434 34
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 05.04.2018
Anmeldungsfrist: 21.06.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 05.07.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi-Nr. 208, II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Bei diesem Schuldenregulierungsverfahren handelt es sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Artikel 3 Abs 1 EU-Insolvenzordnung.

Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 5. April 2018

Bekannt gemacht am 3. August 2018
Tagsatzung:
Datum: 18.10.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi-Nr. 208, II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Der Schuldner bietet den Gläubigern sohin eine Quote von 30,84 %, zahlbar in sieben Jahren, beginnend mit 01.09.2019 an.
Die Insolvenzgläubiger erhalten sohin eine 30,84 %ige Quote, zahlbar in sieben jährlichen Raten, beginnend mit 01.09.2019, somit
die erste Rate von 4,4 % am 01.09.2019,
die zweite Rate von 4,4 % am 01.09.2020,
die dritte Rate von 4,4 % am 01.09.2021,
die vierte Rate von 4,4 % am 01.09.2022,
die fünfte Rate von 4,4 % am 01.09.2023,
die sechste Rate von 4,4 % am 01.09.2024 und
die letzte Rate von 4,44 % am 01.09.2025.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 3. August 2018

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 34,00 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 7 jährlichen Teilquoten zu je 4,8571 %; 1. Teilquote ist am 01.09.2019 fällig; die weiteren 6 Teilquoten jeweils 1 Jahr danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 18.10.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 7. November 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.09.2025
Beschluss vom 7. November 2018

Bekannt gemacht am 16. Oktober 2019
Text:
Das Nachtragsverteilungsverfahren wird für den, von der Generali Versicherung AG, auf das Massekonto überwiesenen Rückkaufswert der Lebensversicherung in Höhe von EUR 1.979,89 gem. § 138 IO eingeleitet.
Beschluss vom 16. Oktober 2019
Ausdruck vom: 25.04.2024 08:44:03 MESZ