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01.07.1981

Bekannt gemacht am 4. März 2019
Schuldner:
Lajos
Vorname:
Kornelia
Reidlisweg 154/2
8232 Grafendorf bei Hartberg
Gebdat: 01.07.1981
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.03.2019
Anmeldungsfrist: 01.04.2019
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
Masseverwalter:
Dr. Michael AXMANN Rechtsanwalt
Kalchberggasse 10/I
8010 Graz
Tel.: 0316/83 25 15
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 11.04.2019
um: 10.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Fürstenfeld, Zimmer 102, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 4. März 2019

Bekannt gemacht am 12. Oktober 2020
Tagsatzung:
Datum: 07.12.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 3, EG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 6,02 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 6,02 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,602 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung


Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 12. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2020
Verlegung:
Die für den 07.12.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 14.12.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 3

Der gesamte Inhalt der letzten Ladung gilt auch für die verlegte Tagsatzung.

W i c h t i g e r H i n w e i s:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 20. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 7,00 % ihrer Forderungen in 10 gleich großen halbjährlichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 14.12.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 14. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.01.2026
Beschluss vom 11. Jänner 2021
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:55:14 MEZ