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08.03.1982

Bekannt gemacht am 2. November 2020
Schuldner:
Schwarz
Vorname:
Karin
Großsteinbach 62/1
8265 Großsteinbach
Gebdat: 08.03.1982
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/ 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.11.2020
Anmeldungsfrist: 30.12.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 13.01.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1 ,92 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 1,92 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,192 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung


Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Text:
Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 2. November 2020

Bekannt gemacht am 13. Jänner 2021
Bestätigung:
Der am 13.01.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
5 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes; 10 Teilquoten zu je 0,5 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren
9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 13. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 3. Februar 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.02.2026
Beschluss vom 3. Februar 2021
Ausdruck vom: 24.04.2024 14:50:37 MESZ