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455127f

Bekannt gemacht am 5. November 2021
Firmenbuchnummer:
FN 455127f
Schuldner:
FMSTERN GmbH
Seitenstettengasse 5/37
1010 Wien
FN 455127f
Masseverwalter:
ROEHLICH Edmund Dr.
Am Heumarkt 9/I/11
1030 Wien
Tel.: 713 46 51, Fax: 713 84 35
E-Mail: office@proksch.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.11.2021
Anmeldungsfrist: 06.01.2022
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 20.01.2022
um: 12.30 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 5. November 2021

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 1. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 16. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 22. März 2022
Tagsatzung:
Datum: 26.04.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Tagsatzung vom 26.4.2022 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 19.4.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 21. März 2022

Bekannt gemacht am 12. Dezember 2022
Tagsatzung:
Datum: 18.01.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 12. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 27. Oktober 2023
Tagsatzung:
Datum: 21.11.2023
um: 11.45 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Bemerkt wird, dass die Massegläubiger nur anteilig befriedigt werden.
Beschluss vom 27. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 21. November 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 21. November 2023

Bekannt gemacht am 12. Dezember 2023
Aufhebung:
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 12. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 2. Jänner 2024
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 2. Jänner 2024
Ausdruck vom: 28.03.2024 19:51:41 MEZ