zur Navigation
23.07.1939

Bekannt gemacht am 24. Oktober 2019
Schuldner:
Körösi
Vorname:
Brigitte
Koßgasse 16/4/63
8010 Graz
Gebdat: 23.07.1939
vertreten durch:
FSK L Fröhlich Kolar-Syrmas Karisch, RAe GbR, Sackstraße 15/I, 8010 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.10.2019
Anmeldungsfrist: 06.12.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt nur über ihr Konto frei zu verfügen.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 20.12.2019
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 100 % in 14 gleich hohen halbjährlichen Teilquoten zu je 7,143 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 24. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 12. März 2020
Tagsatzung:
Datum: 02.04.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 100 %; die 1. Teilquote wird 7 Monate nach Ablauf des durch die Santander Consumer Bank GmbH geltend gemachten Absonderungsrechtes, somit am 1.6.2022 fällig ;jede weitere Quote jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 11. März 2020

Bekannt gemacht am 23. März 2020
Abberaumung:
Die für den 02.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Grund: aktuelle Corona-Situation
Beschluss vom 19. März 2020

Bekannt gemacht am 23. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 17.07.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 100 %,zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des ZP
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 22. April 2020

Bekannt gemacht am 20. Juli 2020
Bestätigung:
Der am 17.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 100 %,zahlbar in 6 halbjährlichen Teilquoten zu je 16,66 %;die 1.Teilquote ist 7 Monate ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes -somit am 1.6.2022 - fällig,die weiteren 5 Teilquoten jeweils halbjährlich danach.Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 17. Juli 2020

Bekannt gemacht am 4. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.12.2024
Beschluss vom 4. August 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 16:56:56 MESZ