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17.09.1968

Bekannt gemacht am 30. März 2020
Schuldner:
Stangl
Vorname:
Peter
Flavia Solva Straße 15/11
8435 Wagna
Gebdat: 17.09.1968
vertr.d.
Kohlfürst Rechtsanwalts GmnbH
St. Veiter Straße 99
8046 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.03.2020
Anmeldungsfrist: 01.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 22.07.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 26/II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 1,88 %, zahlbar in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,188 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Konkursverfahrens fällig, die weiteren neun Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 30. März 2020

Bekannt gemacht am 5. Mai 2020
Verlegung:
Die für den 22.07.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 29.07.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre

Grund: Vertagungsbitte des Schuldnervertreters

A C H T U N G !
Sie sind verpflichtet, ab dem Betreten des Gerichtsgebäudes einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Personen, die sich weigern, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, wird der Zugang verweigert bzw. haben das Gerichtsgebäude zu verlassen. Säumnisfolgen gehen in diesem Fall zu ihren Lasten. Es ist auch zu sämtlichen Personen im Gerichtsgebäude ein ausreichender Abstand von zumindest 1 Meter einzuhalten. Die Abstandsverpflichtung und die Tragepflicht von Mund- und Nasenschutz trifft auch Parteienvertreter.
Beschluss vom 30. April 2020

Bekannt gemacht am 29. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 3 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,3 %; wobei die erste Teilquote binnen 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des konkursverfahrens fälligist, die weiteren neun Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 29.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 29. Juli 2020

Bekannt gemacht am 28. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.08.2025
Beschluss vom 26. August 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 04:53:29 MESZ