BG Voitsberg (633), Aktenzeichen 8 S 27/20y
Schuldenregulierungsverfahren
25.10.1975
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2020
- Schuldner:
- Fischer
- Vorname:
- Simone
Pädagogin
Hauptstraße 70
8572 Bärnbach
Gebdat: 25.10.1975
- Text:
- Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel. +43 316 372507
Fax. +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.12.2020
Anmeldungsfrist: 23.02.2021
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
Die Schuldnerin bleibt über ihr Gehaltskonto bei der Zweiten Sparkasse bis auf Widerruf frei verfügungsberechtigt.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.03.2021
um: 13.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10/EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 49,29 % ihrer Forderungen, zahlbar durch 10 gleiche halbjährliche Teilquoten zu je 4,929 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 22. Dezember 2020
Bekannt gemacht am 5. März 2021
- Text:
- Die Schuldnerin hat auf Grund des anzuerkennenden Absonderungsrechtes der BAWAG PSK AG an den Einkommensbezügen einen modifizierten Zahlungsplan vorgelegt, über den in der Tagsatzung am 9.3.2021 abgestimmt werden wird.
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 32,50 % ihrer Forderungen, zahlbar in 6 gleichen halbjährlichen Teilquoten zu je 5,41 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 5. März 2021
Bekannt gemacht am 10. März 2021
- Bestätigung:
- Der am 09.03.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 32,5 %, zahlbar in 6 gleichen halbjährlichen Teilquoten zu je 5,41 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes an den Einkommensbezügen der Schuldnerin fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 10. März 2021
Bekannt gemacht am 30. März 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2025
Beschluss vom 30. März 2021
Ausdruck vom: 20.04.2024 09:36:11 MESZ