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09.05.1981

Bekannt gemacht am 24. April 2019
Schuldner:
Berisha
Vorname:
Fatmir
Proleberstraße 58/15
8700 Leoben
Gebdat: 09.05.1981
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.04.2019
Anmeldungsfrist: 05.06.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Hitthaler+Trixl Bau GmbH auf das Gehaltskonto IBAN: AT17 4300 0100 0000 8457 bei der Volksbank Wien AG überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 03.07.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Leoben, Zi.Nr. 138, 1. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 1,99 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,99 % in Form von 10 Teilquoten zu je 0,199 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 24. April 2019

Bekannt gemacht am 3. Juli 2019
Text:
1) Neue Adresse des Schuldners: Pebalstraße 1/6 in 8700 Leoben

2) Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 3. Juli 2019

Bekannt gemacht am 12. Februar 2020
Tagsatzung:
Datum: 15.04.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 138 / 1. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. Februar 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Text:
Die für den 15.04.2020 festgesetzte Tagsatzung wird abberaumt. Ein neuer Termin wird gesondert bekannt gegeben werden.
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Text:
"Die ursprünglich für den 15.04.2020 anberaumte Tagsatzung findet am 01.07.2020 um 08.30 Uhr im Saal H / 1. Stock des Bezirksgerichtes Leoben statt."

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.

Beisatz: Es besteht Schutzmaskenpflicht !
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 1. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt:
Mit Ausnahme der Forderung des Gläubigers laut Anmeldungsverzeichnis-Nr.: 2
(Raiffeisenbank Leoben-Bruck eGen):
Zahlung einer Bar-Quote von 5 % innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach r.k. Bestätigung des Zahlungsplans,
sowie hinsichtlich der Forderung des Gläubigers laut Anmeldungsverzeichnis-Nr.: 2
Raiffeisenbank Leoben-Bruck eGen):
Zahlung einer Quote von 5 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans mittels 10 gleichlautenden Halbjahresraten
(1. Rate fällig am 5.1.201, die weiteren Zahlungstermine sind der 5.7. und 5.1. eines jeden Jahres, letzte Rate fällig am 5.7.2025).

Bestätigung:
Der am 01.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 1. Juli 2020

Bekannt gemacht am 21. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.07.2025
Beschluss vom 21. Juli 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 21:18:37 MESZ