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18.12.1957

Bekannt gemacht am 30. August 2017
Schuldner:
Lieger
Vorname:
Ernst
Sozialpädagoge
Oberpurkla 76
8484 Oberpurkla
Gebdat: 18.12.1957
Masseverwalter:
Mag. Julia HIRT Rechtsanwältin
Grieskai 44
8020 Graz
Tel.: +43 316/71 35 00, Fax: +43 316/71 35 00-44
E-Mail: office@recht-kompetent.at
Eröffnung:
Eröffnung des Konkurses: 30.08.2017
Anmeldungsfrist: 16.10.2017
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Tagsatzung:
Datum: 11.09.2017
um: 11.05 Uhr
Ort: Saal K/Zimmer 205/II. Stock
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Erste Gläubigerversammlung
Tagsatzung:
Datum: 30.10.2017
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal K/Zimmer 205/II. Stock
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 30. August 2017

Bekannt gemacht am 14. September 2018
Tagsatzung:
Datum: 01.10.2018
um: 12.15 Uhr
Ort: Saal K/Zimmer 205/II. Stock
Besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20 %-ige Sanierungsplanquote, und zwar in 6 Teilquoten, nämlich die ersten zwei Teilquoten zu je 1,7 %, jeweils am 30.04.2019 und am 31.10.2019 zahlbar, eine weitere Folgequote zu 10 % am 30.04.2020 zahlbar, sowie die drei Restfolgequoten zu je 2,2 %, jeweils zahlbar am 30.04.2021, 30.04.2022 und 30.04.2023, zu bezahlen.
Beschluss vom 13. September 2018

Bekannt gemacht am 1. Oktober 2018
Tagsatzung:
Datum: 22.10.2018
um: 11.50 Uhr
Ort: Zimmer 205 II. Stock, Saal K
Erstreckung der Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung gem. § 148 a (§147 Abs.2) IO.
Beschluss vom 1. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2018
Text:
Der Schuldner wird nunmehr von
Mag. Dr. Johannes Reisinger, RA, Grazer Straße 1, 8480 Mureck
Beschluss vom 17. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 23. Oktober 2018
Text:
Änderung des Sanierungsplanvorschlags:
Gesamtquote 28 %, und zwar je 3 % am 30.4.2019 und 31.10.2019, 13 % bis 30.4.2020, je 3 % bis 30.4.2021, 30.4.2022 und 30.4.2023 zu zahlen
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde nicht angenommen.
Text:
Das Sanierungsplanverfahren wird abgebrochen.
Der Sanierungsplanantrag hat die Mehrheit nach § 147 Abs 1 IO nicht erreicht.
Beschluss vom 22. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2019
Tagsatzung:
Datum: 04.02.2019
um: 11.15 Uhr
Ort: Zimmer 205 II. Stock, Saal K
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs-, Verteilungs- und Zahlungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Nach dem vorliegenden Verteilungsentwurf können die Insolvenzgläubiger mit ca. 0,9 % ihrer Forderungen bedient werden.

Text:
Der Zahlungsplanvorschlag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 11,01 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
die Quote wird in zehn halbjährlichen Raten fällig, jeweils am 15. Juni und am 15. Dezember, beginnend mit 15. Juni 2019 an die Gläubiger gezahlt.
Beschluss vom 10. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 12. Februar 2019
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 12. Februar 2019

Bekannt gemacht am 11. März 2019
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 12.2.2019 ist ein Rekurs eingelangt.
Text:
1) Mag. Julia Hirt, RAin, Grieskai 44, 8020 Graz, wird über ihr Ersuchen gem. § 87 IO als Masseverwalterin enthoben.
2) Mag. Herbert Ortner, RA, Grieskai 44, 8020 Graz, wird als Masseverwalter bestellt.
Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse bleiben gleich.
Beschluss vom 8. März 2019

Bekannt gemacht am 20. Mai 2019
Text:
Dem Rekurs des Schuldners gegen die Genehmigung der Schlussrechnung und des Verteilungsentwurfes wurde vom Oberlandesgericht Graz keine Folge gegeben.
Beschluss vom 17. Mai 2019

Bekannt gemacht am 23. Mai 2019
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 23.05.2019 eingeleitet.
(§ 202 Abs 1 IO)
Text:
Zum Treuhänder für die Dauer des Abschöpfungsverfahrens im Sinne der §§ 202 ff IO wird der KSV von 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien bestimmt.
Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gem. § 200 Abs 4 IO aufgehoben.
Beschluss vom 23. Mai 2019

Bekannt gemacht am 11. Juni 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Beschluss vom 11. Juni 2019

Bekannt gemacht am 8. Juni 2021
Text:
Die dem Schuldner gegen die Drittschuldner

1.) Lehrlingshäuser der Wirtschaftskammer Steiermark-Betriebsgesellschaft m.b.H., 8021 Graz, Körblergasse 111-113, und
2.) LNW Lebenshilfe NetzWerk GmbH, Grazer Straße 22, 8330 Feldbach,

zustehende Forderungen werden zusammengerechnet:

Der Drittschuldner, Lehrlingshäuser der Wirtschaftskammer Steiermark-Betriebsgesellschft m.b.H. gegen den der Schuldner die höchste zustehende Forderung hat, wird beauftragt, die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren.
Die unpfändbaren Grundbeträge sind, soweit das Nettoeinkommen dort nicht ausreicht, vom Drittschuldner LNW Lebenshilfe NetzWerk GmbH zu gewähren.
Beschluss vom 8. Juni 2021
Ausdruck vom: 24.04.2024 22:30:49 MESZ