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21.01.1986

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2019
Schuldner:
Grubbauer
Vorname:
Markus
Staplerfahrer
Zeltenschlagstraße 4/40
8700 Leoben
Gebdat: 21.01.1986
Text:
Schuldnervertreter:
Mag. Helene Bader, Rechtsanwältin, Wiener Straße 50, 8680 Mürzzuschlag
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.12.2019
Anmeldungsfrist: 19.02.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Wenzel Logistics GmbH, Ziegelstraße 1, 8141 Unterpremstätten auf das Gehaltskonto IBNA: AT16 3846 0000 0169 9818, BIC: RZSTAT2G460 bei der Bank Raiffeisenbank Leoben-Bruck eGen, Grazer Straße 63, 8605 Kapfenberg überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 18.03.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 138 / 1. Stock
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Der Schuldner zahlt eine Sanierungsplanquote von 20 % innerhalb von fünf Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes mittels 10 halbjährlichen Rten zu je 2 %.
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 18. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2020
Text:
Neue Adresse des Schuldners: Fabrikstraße 20/13, 8712 Niklasdorf
Beschluss vom 22. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 16. März 2020
Text:
Die für den 18.03.2020 festgesetzte Tagsatzung wird abberaumt. Ein neuer Termin wird gesondert bekannt gegeben werden.
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Text:
"Die ursprünglich für den 18.03.2020 anberaumte Tagsatzung findet am 10.06.2020 um 09.00 Uhr im Saal H / 1. Stock des Bezirksgerichtes Leoben statt."

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.

Beisatz: Es besteht Schutzmaskenpflicht !
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 10. Juni 2020
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung einer Quote von 20 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans mittels 10 gleichlautenden Halbjahresraten (1. Rate fällig am 10.12.2020, die weiteren Zahlugstermine sind der 10.6. und 10.12. eines jeden Jahres, letzte Rate fällig am 10.6.2025).

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 10.06.2020 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 10. Juni 2020

Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.06.2025
Beschluss vom 30. Juni 2020
Ausdruck vom: 23.04.2024 13:51:04 MESZ