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22.09.1974

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2018
Schuldner:
Reinert
Vorname:
Michael
Am Weißen Kreuz 16/1
8940 Liezen
Gebdat: 22.09.1974
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.12.2018
Anmeldungsfrist: 14.03.2019
Masseverwalter:
KREISSL & PICHLER & WALTHER Rechtsanwälte GmbH
Rathausplatz 4
8940 Liezen
Tel.: 03612/22 997, Fax: 03612 22997 83
E-Mail: hkp1@hkp1.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 28.03.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 1.04, 1. Stock, Neubau
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 14. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 3. Mai 2019
Tagsatzung:
Datum: 25.07.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 1.04, 1. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläuber erhalten insgesamt 51,74 % ihrer Forderungen und zwar in 60 Teilquoten zu je 0,862 %, 1. Teilquote innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach
Schlussrechnungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 3. Mai 2019

Bekannt gemacht am 10. Juli 2019
Text:
Neuer Zahlungsplan:
Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 50,5 % ihrer Forderungen, und zwar 10 Teilquoten zu je 5,05 %, die 1. Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach
Beschluss vom 10. Juli 2019

Bekannt gemacht am 25. Juli 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 55 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 5,5 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 25.07.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 25. Juli 2019

Bekannt gemacht am 21. August 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.08.2024
Beschluss vom 21. August 2019

Bekannt gemacht am 24. Juli 2020
Text:
Seitens des Schuldners werden folgende Anträge gestellt:

- Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten gem. § 11 des Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz
in eventu
- Antrag auf neuerliche Abstimmung über einen geänderten Zahlungsplan gem. § 198 (1) IO
in eventu
-Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung

Die Entscheidung über diese Anträge ergeht gesondert.
Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 19. August 2020
Text:
Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten eingelangt.

Wesentlicher Inhalt:
Der Schuldner beantragt die Stundung der vereinbarten Zahlungsplanraten um 6 Monate. Die Laufzeit des Zahlungsplans und somit auch die Fälligkeit der weiteren Quoten würden sich dementsprechend bei Bewilligung des Antrages verlängern.
Beschluss vom 13. August 2020

Bekannt gemacht am 2. Oktober 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.

Die nächste Zahlungsplanrate ist daher anstatt am 21.08.2020 erst am 21.02.2021 fällig. Die weiteren 8 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 1. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 9. November 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 21.02.2025
Beschluss vom 5. November 2020

Bekannt gemacht am 11. März 2021
Tagsatzung:
Datum: 06.05.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal III, Zimmer Nr. E.14, EG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zur bereits bezahlten ersten Teilquote von 5,5%, weitere 19,88% ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
9 Teilquoten zu je 2,209%; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig; die weiteren 8 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens gem. § 198 IO
Übernahme:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird infolge Nichtigkeit des Zahlungsplans wieder aufgenommen.
Beschluss vom 11. März 2021

Bekannt gemacht am 6. Mai 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 49,5 %, zusätzlich zur bereits bezahlten Teilquote von 5,5 %, zahlbar in 9 Teilquoten zu je 5,5 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 8 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 06.05.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 6. Mai 2021

Bekannt gemacht am 15. Juni 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.12.2025
Beschluss vom 15. Juni 2021
Ausdruck vom: 29.03.2024 01:24:14 MEZ