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501991y

Bekannt gemacht am 24. November 2021
Firmenbuchnummer:
FN 501991y
Schuldner:
Goldenleaf GmbH
Maria-Jacobi-Gasse 1
1030 Wien
FN 501991y
Sanierungsverwalter:
Michael LESIGANG
Landstraßer Hauptstraße 82
1030 Wien
Tel.: 715 25 26, Fax: 715 25 26 27
E-Mail: michael@lesigang.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.11.2021
Anmeldungsfrist: 06.01.2022
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 09.12.2021
um: 09.20 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 20.01.2022
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 03.02.2022
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 30 % binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 24. November 2021

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 9. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 3. Februar 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30 % Quote, zahlbar wie folgt:
a) 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür sowie für die Bezahlung aller fälligen Masseforderungen einschließlich aller Verfahrenkosten bis 25.02.2022 bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist,
b) weitere je 5 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.

Beschluss vom 3. Februar 2022

Bekannt gemacht am 25. Februar 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 03.02.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 25. Februar 2022

Bekannt gemacht am 14. März 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.02.2024
Beschluss vom 14. März 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 11:26:53 MESZ