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462715p

Bekannt gemacht am 8. Februar 2021
Firmenbuchnummer:
FN 462715p
Schuldner:
Coinberg - Cafe Ritter - GmbH
Franziskanerplatz 5/2/15a
1010 Wien
FN 462715p
weiterer Standort: Ottakringerstraße 117, 1160 Wien ("Cafe Ritter Ottakring")
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Georg KAHLIG
Siebensterngasse 42/3
1070 Wien
Tel.: 523 47 91-0, Fax: 523 47 91 33
E-Mail: office@kahlig.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.02.2021
Anmeldungsfrist: 07.04.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 21.04.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20% binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 8. Februar 2021

Bekannt gemacht am 15. Februar 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbereich "Gastronomie"
Beschluss vom 15. Februar 2021

Bekannt gemacht am 21. April 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt:

a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 10.05.2021 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss;

b) 5 % binnen 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 21. April 2021

Bekannt gemacht am 10. Mai 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 21.04.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 10. Mai 2021

Bekannt gemacht am 1. Juni 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.04.2023
Beschluss vom 1. Juni 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 09:26:00 MESZ