zur Navigation
24.05.1963

Bekannt gemacht am 10. Juli 2019
Schuldner:
Edlinger
Vorname:
Manfred
Südtiroler Strasse 60
8750 Judenburg
Gebdat: 24.05.1963
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.07.2019
Anmeldungsfrist: 05.09.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 19.09.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 24,63 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
70 Teilquoten zu je 0,455 %; die erste Teilquote ist nach 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans
fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Zweiten Wiener Vereins-Sparkasse, Glockengasse 3, 1020 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 10. Juli 2019

Bekannt gemacht am 19. September 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 40,00% ihrer Forderung, zahlbar in Form von 60 monatlichen Teilquoten zu je 0,666 %; Die erste Teilquote ist am 5. November 2019 fällig; die weiteren 59 Teilquoten sind jeweils 1 Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 19.09.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 19. September 2019

Bekannt gemacht am 9. Oktober 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.10.2024
Beschluss vom 9. Oktober 2019
Ausdruck vom: 20.04.2024 05:44:19 MESZ