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08.04.1966

Bekannt gemacht am 7. Februar 2020
Schuldner:
Draschl
Vorname:
Werner
Keltensiedlung 161/7
8850 Murau
Gebdat: 08.04.1966
Beteiligter:
Mag. Gerhard MOSER Rechtsanwalt

Anna-Neumann-Straße 5
8850 Murau
Tel.: 03532/36 43, Fax: 03532/3643-4
E-Mail: kanzlei@anwalt-murau.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.02.2020
Anmeldungsfrist: 21.04.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 05.05.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi-Nr. 3, Dachgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 % und wird diese in 10 Halbjahresraten (halbjährlich 2,5 %) beginnend 6 Monate ab Annahme des Zahlungsplans bezahlt.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Raiffeisenbank Murau, Bundesstraße 5, 8850 , bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 7. Februar 2020

Bekannt gemacht am 2. April 2020
Abberaumung:
Die für den 05.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 1. April 2020

Bekannt gemacht am 20. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 14.07.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 1, 1. Obergeschoss
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 % und wird diese in 10 Halbjahresraten (halbjährlich 2,5 %) beginnend 6 Monate ab Annahme des Zahlungsplans bezahlt.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Wichtiger Hinweis:
Vor Betreten des Gerichtsgebäudes ist die mitzubringende Schutzmaske zu verwenden und diese während des gesamten Aufenthalts im Gerichtsgebäude zu tragen.
Beschluss vom 20. April 2020

Bekannt gemacht am 14. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 30,00 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 3,00 %;
Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156 a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 14.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 14. Juli 2020

Bekannt gemacht am 21. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.07.2025
Beschluss vom 17. August 2020
Ausdruck vom: 28.03.2024 10:24:11 MEZ