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344169g

Bekannt gemacht am 4. Jänner 2021
Firmenbuchnummer:
FN 344169g
Schuldner:
Gerhard Sulzer, geb. 20.3.1950, Inhaber der Foto Sulzer e.U.
Schillinghofstraße 9
5023 Salzburg-Gnigl
FN 344169g
Masseverwalter:
Mag. Christoph HIRSCH Rechtsanwalt
Erzabt-Klotz-Straße 4/2
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 22 81, Fax: 0662/842281 29
E-Mail: christoph.hirsch@k-b-k.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.01.2021
Anmeldungsfrist: 01.03.2021
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 18.01.2021
um: 10.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 354, Rudolfsplatz 2,5020 Salzburg
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 15.03.2021
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 354, Rudolfsplatz 2,5020 Salzburg
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar längstens binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht vor Rechtskraft der Bestätigugn.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 4. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2021
Text:
Die sofortige Schließung des Unternehmens des Schuldners an allen Standorten wird bewilligt.
Beschluss vom 7. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 2. März 2021
Text:
Der Sanierungsplan vom 14.12.2020 wird im Punkt 3.) verbessert wie folgt:
1. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % innerhalb von längstens 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans gerechnet. Zudem erhalten die Gläubiger einen allfälligen Verwertungserlös abzüglich Kosten, welcher über den zur Ausschüttung einer Quote von 20 % erforderlichen Betrag hinausgeht, in Form einer Superquote.
2. Der Schuldner übergibt mit rechtskräftiger Bestätigung dieses Sanierungsplans sein gesamtes Vermögen sofort, zusätzlich einer Zahlung eines Betrags von EUR 12.000,00 durch Dritte binnen 3 Monate ab Annahme, an den Treuhänder der Insolgenzgläubiger mit der Ermächtigung, zum Zweck der Erfüllung des Sanierungsplans gemäß Punkt 3.1. das gesamte Vermögen zu verwerten. Die Übergabe des gesamten Vermögens ist unwideruflich, sie unterliegt den Bestimmungen der §§ 157g bis 157m IO.
Beschluss vom 2. März 2021

Bekannt gemacht am 15. März 2021
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 3.1 Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % innerhalb von längstens 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans gerechnet. Zudem erhalten die Gläubiger einen allfälligen Verwertungserlös abzüglich Kosten, welcher über den zur Ausschüttung einer Quote von 20 % erforderlichen Betrag hinausgeht, in Form einer Superquote.

3.2. Der Schuldner übergibt mit rechtskräftiger Bestätigung dieses Sanierungsplans sein gesamtes Vermögen mit Stand Insolvenzmasse zum 15.03.2021 sofort, zusätzlich einer Zahlung eines Betrags von EUR 12.000,00 durch Dritte binnen 3 Monate ab Annahme, an den Treuhänder Mag. Christoph Hirsch, Rechtsanwalt in Salzburg, mit der Ermächtigung, zum Zweck der Erfüllung des Sanierungsplans gemäß Punkt 3.1. das gesamte Vermögen zu verwerten. Die Übergabe des gesamten Vermögens ist unwiderruflich, sie unterliegt den Bestimmungen der §§ 157g bis 157m IO. Der Schuldner erteilt seine Einwilligung, die Treuhandschaft bei seinen Liegenschaften im Grundbuch anzumerken.

Beschluss vom 15. März 2021

Bekannt gemacht am 17. März 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 15.03.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. März 2021

Bekannt gemacht am 6. April 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.03.2023
Beschluss vom 6. April 2021

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2023
Text:
Rechnungslegung des Treuhänders genehmigt.
Beschluss vom 31. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 2. August 2023
Überwachung:
Die Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans wird eingestellt.
Beschluss vom 1. August 2023

Bekannt gemacht am 29. August 2023
Überwachung:
Die Einstellung der Überwachung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 24. August 2023
Ausdruck vom: 25.04.2024 08:18:38 MESZ