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13.11.1990

Bekannt gemacht am 30. Oktober 2019
Schuldner:
Kaya
Vorname:
Hüseyin
Oeverseegasse 20/29
8020 Graz
Gebdat: 13.11.1990
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.10.2019
Anmeldungsfrist: 21.01.2020
Masseverwalter:
Dr. Michael AXMANN Rechtsanwalt
Kalchberggasse 10/I
8010 Graz
Tel.: 0316/83 25 15, Fax: 0316 816778
E-Mail: office@anwalt-graz.info
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 18.02.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Auf Basis der Einkommensverhältnisse des Schuldners unter Zugrundelegung der Verbindlichkeiten aus der Gläubigerliste, in einem Betrag von EUR 165.211,26
bietet der Schuldner seinen Gläubigern, auf deren angemeldete und anerkannte Forderungen Quote von 5 %, zahlbar in 10 halbjährlichen Raten jeweils zum 31.12. und mit 31.06. eines Jahres, ab Annahme des Zahlungsplanes, nicht jedoch vor dessen Rechtskraft.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 30. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 12. November 2019
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 30.10.2019 ist ein Rekurs eingelangt.
Dem Rekurs des Insolvenzverwalters vom 06.11.2019, 311S 214/19y, ON 9, gegen die Beschlüsse des Bezirksgerichtes Graz West vom 30.10.2019, GZ 311S 214/19y, ON 3,4,5,6 u. 7, wird gemäß § 11 Abs. 1a RpflG iVm § 260 IO Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass er wie folgt zu lauten hat: Der Antrag des Schuldners vom 23.10.2019 auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens samt Antrag auf Annahme eines Zahlungsplans und Antrag auf Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens wird zurückgewiesen. Der Insolvenzverwalter wird seines Amtes enthoben.
Beschluss vom 12. November 2019

Bekannt gemacht am 4. Dezember 2019
Text:
Der Beschluss vom 12.11.2019, ON 10, ist mit 2.12.2019 in Rechtskraft erwachsen.
Beschluss vom 4. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2019
Aufhebung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird mit Zustimmung aller Gläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 4. Dezember 2019
Ausdruck vom: 28.03.2024 18:59:44 MEZ