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06.06.1994

Bekannt gemacht am 6. August 2019
Schuldner:
Krasser
Vorname:
Ramona
Zollhausstraße 79/2
8454 Arnfels
Gebdat: 06.06.1994
vertreten durch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH.,
Annenstraße 47, 8020 Graz,
Telefon: + 43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Zeichen: 357/2019
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.08.2019
Anmeldungsfrist: 02.10.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 16.10.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr.26/II Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 15,91% ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,591%, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 6. August 2019

Bekannt gemacht am 16. Oktober 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten insgesamt 71,21 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen, monatlichen Teilbeträgen zu je 7,121 % , wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig ist, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 16.10.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 16. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 12. November 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.11.2024
Beschluss vom 11. November 2019

Bekannt gemacht am 5. November 2020
Text:
Antrag gemäß § 11 2.COVID-19JuBG (BGBL I 24/2020) :

Die Schuldnerin beantragt die Stundung der Zahlungsplanraten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Die am 30.10.2020 fällig werdende Rate soll derart gestundet werden, sodass diese Halbjahresrate erst am 30.04.2021 zur Zahlung fällig wird.
Beschluss vom 4. November 2020

Bekannt gemacht am 27. November 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.
Wesentlicher Inhalt: Die zweite Rate, die am 30.10.2020 (11.11.2020) an die Insolvenzgläubiger zur Zahlung fällig wäre, wird um sechs Monate verlängert (§ 11 2. COVID-19-JuBG, BGBl I 24/2020). Die zweite Teilquote ist somit am 30.04.2021 (11.05.2021) an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Beschluss vom 27. November 2020

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtkräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 11.05.2025
Beschluss vom 20. Jänner 2021
Ausdruck vom: 18.04.2024 22:29:29 MESZ