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21.03.1962

Bekannt gemacht am 16. April 2019
Schuldner:
Hilpold
Vorname:
Rosalinde
Hermann-Löns-Gasse 9/1/3
8020 Graz
Gebdat: 21.03.1962
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.04.2019
Anmeldungsfrist: 02.07.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 12.09.2019
um: 09.20 Uhr
Ort: Zimmer 109, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 10,23 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,1705 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils einen Monat danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners/der Schuldnerin: Der Schuldner/Die Schulderin ist ermächtigt, über sein/ihr Konto frei zu verfügen!
Beschluss vom 16. April 2019

Bekannt gemacht am 10. Februar 2020
Tagsatzung:
Datum: 26.03.2020
um: 10.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 10,23 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,1705 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils einen Monat danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 10. Februar 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Abberaumung:
Die für den 26.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 27. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 28.05.2020
um: 09.55 Uhr
Ort: Zimmer 119, 1. Stock
Die abberaumte Tagsatzung vom 26.3.2020 findet nunmehr an diesem Termin statt.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 27. April 2020

Bekannt gemacht am 28. Mai 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 12,13 % ihrer Forderungen in 60 gleichlautenden monatlichen Teilquoten, die 1. Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.

Bestätigung:
Der am 28.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. Mai 2020

Bekannt gemacht am 16. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 16.07.2025
Beschluss vom 16. Juni 2020
Ausdruck vom: 16.04.2024 19:31:34 MESZ