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550441y

Bekannt gemacht am 13. Jänner 2022
Firmenbuchnummer:
FN 550441y
Schuldner:
AULA X Coworking GmbH
Mariahilferstraße 1
8020 Graz
FN 550441y
vertreten durch die Geschäftsführer
1.) Mag. Julian Pekler, geb. 27.11.1993
Rechbauerstraße 65, 8010 Graz
2.) Jörg Peter Kahlbacher, geb. 22.11.1978
Gradnerstraße 99t/3, 8055 Graz
Text:
diese vertreten durch
Böhm Reckenzaun & Partner RAe
Annenstraße 10/I, 8020 Graz
Masseverwalter:
LERCHBAUMER Arno Roman Dr.
Radetzkystraße 31
8010 Graz
Tel.: +43 316/82 22 44-0, Fax: +43 316/82 22 44-22
E-Mail: office@lerchbaumer.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.01.2022
Anmeldungsfrist: 22.02.2022
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 3.3.2022, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Tagsatzung:
Datum: 08.03.2022
um: 10.50 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 29.03.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Sanierungsplan-, bes. Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Sanierungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, längstens innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Beschluss vom 13. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2022
Text:
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter für die Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung eine Mailadresse bis spätestens 24.3.3022, 10.00 Uhr, einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Beschluss vom 21. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 9. März 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 8. März 2022

Bekannt gemacht am 14. März 2022
Text:
Die Rechtsanwälte Böhm Reckenzaun & Partner geben bekannt, dass das Vollmachtsverhältnis zur Schuldnerin aufgelöst wurde.
Beschluss vom 14. März 2022

Bekannt gemacht am 21. März 2022
Text:
Die Schuldnerin AULA X Coworking GmbH wird von LEXACTA Tröthandl Juritsch Rechtsanwälte, 2500 Baden, Theaterplatz 4, vertreten.
Beschluss vom 18. März 2022

Bekannt gemacht am 23. März 2022
Text:
Die Schuldnerin hat den Sanierungsplanvorschlag wie folgt verbessert:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 24 %, zahlbar wie folgt:
Eine Teilquote von 8 % binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes,
eine Teilquote von 8 % binnen 12 Monaten und eine Teilquote von 8 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Beschluss vom 22. März 2022

Bekannt gemacht am 29. März 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 24 %, zahlbar wie folgt:
Eine Teilquote von 8 % binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes,auszuschütten durch den Insolvenzverwalter,
eine Teilquote von 8 % binnen 12 Monaten und eine Teilquote von 8 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 29. März 2022

Bekannt gemacht am 27. April 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 29.03.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 24 %, und zwar ist eine Barquote von 8 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes sowie sind 8 % binnen 12 Monaten und weitere 8 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen.
Das Insolvenzverfahren (Konkursverfahren) ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.
Beschluss vom 26. April 2022

Bekannt gemacht am 16. Mai 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 29.03.2024
Beschluss vom 16. Mai 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 03:27:29 MESZ