BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 26/20g
Schuldenregulierungsverfahren
25.05.1978
Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
- Schuldner:
- Puster
- Vorname:
- Herbert
Maschinist
Bahnhofstraße 27 a 1
8740 Zeltweg
Gebdat: 25.05.1978
Nebenwohnsitz:
Freiheitsallee 69/5
8720 Knittelfeld
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.06.2020
Anmeldungsfrist: 13.08.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 27.08.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 41,92 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
41,92 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 4,192 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Zweiten Wiener Vereins-Sparkasse, Am Schweizer Garten 1, Objekt 2, 1030 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 18. Juni 2020
Bekannt gemacht am 27. August 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 42 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
in Form von 10 Teilquoten zu je 4,20 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens sechs Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht bezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
- Bestätigung:
- Der am 27.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 27. August 2020
Bekannt gemacht am 9. September 2020
- Text:
- Die Ausfertigungen des Beschlusses des Bezirksgerichtes Judenburg vom 27.08.2020, 19 S 26/20g-18, wird wie folgt berichtigt:
Die Quote beträgt 42,00 % , zahlbar in Form von 10 Teilquoten zu je 4,20 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).
Beschluss vom 9. September 2020
Bekannt gemacht am 30. September 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.09.2025
Beschluss vom 30. September 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 14:27:20 MESZ