BG Bruck an der Mur (600), Aktenzeichen 8 S 33/20h
Schuldenregulierungsverfahren
12.07.1960
Bekannt gemacht am 1. Oktober 2020
- Schuldner:
- Knollmüller
- Vorname:
- Haidrun
Frauenberg 1
8600 Frauenberg
Gebdat: 12.07.1960
- Text:
- vertreten durch:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.10.2020
Anmeldungsfrist: 10.12.2020
- Tagsatzung:
- Datum: 12.01.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht, Verhandlungssaal II, EG
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 23,84 % in 60 gleichlautenden monatlichen Teilquoten
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Die Schuldnerin ist berechtigt, über das Gehaltskonto IBAN: AT55 2011 2498 3197 6300 überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 1. Oktober 2020
Bekannt gemacht am 12. Jänner 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 12.01.2021 eingeleitet.
Beschluss vom 12. Jänner 2021
Bekannt gemacht am 1. Februar 2021
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 1. Februar 2021
Bekannt gemacht am 22. März 2023
- Text:
- Über Antrag des Treuhänders gem. § 205 Abs. 1 IO wurde die Zusammenrechnung der Forderungen der Schuldnerin gegenüber den Drittschuldnern 1. Pensionsversicherungsanstalt und 2. Schweizerische Ausgleichskasse iSd § 292 EO angeordnet. Die unpfändbaren Grundbeträge sind der Schuldnerin von den Bezügen, welche sie vom Drittschuldner Pensionsversicherungsanstalt erhält, zu belassen. Die Berücksichtigung der Zusammenrechnung hat ausschließlich von der Pensionsversicherungsanstalt unter Einbeziehung der schweizerischen Leistung zu erfolgen.
Beschluss vom 22. März 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:07:40 MEZ