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22.04.1953

Bekannt gemacht am 29. August 2019
Schuldner:
Martinez-Bohar
Vorname:
Cäcilia
Grazbachgasse 34/1
8010 Graz
Gebdat: 22.04.1953
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.08.2019
Anmeldungsfrist: 04.10.2019
Masseverwalter:
Mag. Walter KRAUTGASSER Rechtsanwalt
Marburger Kai 47/HP
8010 Graz
Tel.: 0316/82 62 20, Fax: 0316/82 62 20-19
E-Mail: kanzlei@ra-krautgasser.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 31.10.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 29. August 2019

Bekannt gemacht am 5. November 2019
Text:
Die Einkünfte der Schuldnerin aus einem Arbeits-/Rechtsverhältnis werden gem.§ 292 EO zusammengerechnet (Beschl.v.4.11.2019, ON 31 ).
Beschluss vom 4. November 2019

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2020
Tagsatzung:
Datum: 27.02.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 6 % in 10 gleich großen Teilquoten zu je 0,6 % (halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 29. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 17. Februar 2020
Verlegung:
Die für den 27.02.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 09.04.2020
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock

Grund: Verhinderung des gef. Gerichtes
Beschluss vom 17. Februar 2020

Bekannt gemacht am 23. März 2020
Abberaumung:
Die für den 09.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Grund: aktuelle Corona-Situation
Beschluss vom 19. März 2020

Bekannt gemacht am 23. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 03.07.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:

Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zu einer allfälligen Verwertungserlösquote eine Zahlungsplanquote von 6 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 0,6 %, wobei die erste Teilquote innerhalb von sechs Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig ist. Die weiteren neun Teilquoten jeweils sechs Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 22. April 2020

Bekannt gemacht am 6. Juli 2020
Bestätigung:
Der am 03.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 6 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 0,6 %;die 1.Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig,die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.Bei Zahlungsverzug Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 3. Juli 2020

Bekannt gemacht am 22. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.07.2025
Beschluss vom 21. Juli 2020
Ausdruck vom: 23.04.2024 19:46:40 MESZ