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24.05.1957

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2019
Schuldner:
Wagner
Vorname:
Anna
Kasernstraße 31a/3
8472 Straß in Steiermark
Gebdat: 24.05.1957
Name vor erster Ehe: Kainz
vertreten durch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Telefon +43 316 372507
E-Mail office@sbstmk.at
Zeichen: 1194/2014
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.10.2019
Anmeldungsfrist: 04.12.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 18.12.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 26/II Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 51,54 % ihrer Forderungen, zahlbar in 60 Teilquoten zu je 0,859 %, und zwar innerhalb von 5 Jahren, wobei die erste Teilquote innerhalb von zwei Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 59 Teilquoten jeweils einen Monat danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 11. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 30. Oktober 2019
Verlegung:
Die für den 18.12.2019 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 22.01.2020
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 26/II Stock

Begründung: Terminkollision der Schuldnerberatung
Beschluss vom 30. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten insgesamt 100 % ihrer Forderungen, zahlbar in 60 gleich großen, monatlichen Teilbeträgen zu je 1,6 %, wobei die erste Teilquote innerhalb von zwei Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 59 Teilquoten jeweils einen Monat danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 22.01.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 22. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 19. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 18.03.2025
Beschluss vom 18. Februar 2020
Ausdruck vom: 16.04.2024 23:49:29 MESZ