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306780y

Bekannt gemacht am 6. April 2020
Firmenbuchnummer:
FN 306780y
Schuldner:
HBI Heizung.Bad-Installationen und Handel GmbH
Kaiserstraße 40/Lokal
1070 Wien
FN 306780y
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Andrea FRUHSTORFER
Gluckgasse 1
1010 Wien
Tel.: 535 46 11-0, Fax: 535 46 11-11
E-Mail: office@gluckgasse.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.04.2020
Anmeldungsfrist: 26.05.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 09.06.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 1608, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20% binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 6. April 2020

Bekannt gemacht am 9. Juni 2020
Text:
Der Sanierungsplanantrag wurde zurückgezogen.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 9. Juni 2020

Bekannt gemacht am 28. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 03.11.2021
um: 11.40 Uhr
Ort: Zi. 1712 (17. Stock)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 27. September 2021

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2021
Tagsatzung:
Datum: 18.01.2022
um: 10.25 Uhr
Ort: Zi. 1713, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Quote von 20% (die 1. Rate iHv 5% als Barquote innerhalb von 14 Tagen, die weiteren Raten in 8, 16 und 24 Monaten)
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 5. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2022
Verlegung:
Die für den 18.01.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 16.02.2022
um: 11.40 Uhr
Ort: Zi. 1712 (17. Stock)

Beschluss vom 18. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 17. Februar 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40%, zahlbar wie folgt:
-eine Barquote von 5% binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes;
-weitere je 17,5% binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.

Beschluss vom 16. Februar 2022

Bekannt gemacht am 16. März 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 15.02.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 15. März 2022

Bekannt gemacht am 5. April 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.02.2024
Beschluss vom 4. April 2022
Ausdruck vom: 19.03.2024 05:54:25 MEZ