BG Bruck an der Mur (600), Aktenzeichen 9 S 20/18a
Schuldenregulierungsverfahren
01.08.1974
Bekannt gemacht am 11. September 2018
- Schuldner:
- Weberhofer
- Vorname:
- Andreas
Bergstrasse 24/5/27
8600 Bruck an der Mur
Gebdat: 01.08.1974
- Text:
- Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
A-8020 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.09.2018
Anmeldungsfrist: 06.11.2018
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner POWERSERV Austria GmbH auf das Gehaltskonto IBAN: AT03 2011 2498 3034 8800 bei der Steiermärkische Sparkasse überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
- Tagsatzung:
- Datum: 04.12.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck/Mur, Verhandlungssaal II, EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 19,59 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
19,59 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens; 10 Teilquoten zu je 1,959 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 11. September 2018
Bekannt gemacht am 4. Dezember 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 04.12.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 4. Dezember 2018
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2018
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 20. Dezember 2018
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2020
- Text:
- Der Beschluss vom 7.1.2020, mit welchem das Abschöpfungsverfahren beendet wurde, ist rechtkräftig.
Beschluss vom 28. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 29. Jänner 2020
- Text:
- BERICHTIGUNG:
Die Eintragung in der Insolvenzdatei vom 28.1.2020, wonach ein Beschluss vom 7.1.2020, mit welchem ein Abschöpfungsverfahren beendet worden ist, rechtskräftig sei, ist irrtümlich erfolgt.
Beschluss vom 29. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 3. Jänner 2024
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 3. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 24. Jänner 2024
- Text:
- Der Beschluss, womit das Abschöpfungsverfahren beendet und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 24. Jänner 2024
Ausdruck vom: 20.04.2024 10:54:23 MESZ