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01.08.1974

Bekannt gemacht am 11. September 2018
Schuldner:
Weberhofer
Vorname:
Andreas
Bergstrasse 24/5/27
8600 Bruck an der Mur
Gebdat: 01.08.1974
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
A-8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.09.2018
Anmeldungsfrist: 06.11.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner POWERSERV Austria GmbH auf das Gehaltskonto IBAN: AT03 2011 2498 3034 8800 bei der Steiermärkische Sparkasse überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 04.12.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck/Mur, Verhandlungssaal II, EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 19,59 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
19,59 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens; 10 Teilquoten zu je 1,959 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 11. September 2018

Bekannt gemacht am 4. Dezember 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 04.12.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 4. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 20. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2020
Text:
Der Beschluss vom 7.1.2020, mit welchem das Abschöpfungsverfahren beendet wurde, ist rechtkräftig.
Beschluss vom 28. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 29. Jänner 2020
Text:
BERICHTIGUNG:
Die Eintragung in der Insolvenzdatei vom 28.1.2020, wonach ein Beschluss vom 7.1.2020, mit welchem ein Abschöpfungsverfahren beendet worden ist, rechtskräftig sei, ist irrtümlich erfolgt.
Beschluss vom 29. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 3. Jänner 2024
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 3. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 24. Jänner 2024
Text:
Der Beschluss, womit das Abschöpfungsverfahren beendet und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 24. Jänner 2024
Ausdruck vom: 20.04.2024 10:54:23 MESZ