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16.02.1964

Bekannt gemacht am 21. September 2018
Schuldner:
Schönwetter
Vorname:
August
Maitschern 85
8942 Wörschach
Gebdat: 16.02.1964
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.09.2018
Anmeldungsfrist: 22.11.2018
Masseverwalter:
Mag. Peter HASLINGER Rechtsanwalt
Krottendorfer Gasse 4
8700 Leoben
Tel.: 03842/48 1 17, Fax: 03842/48117
E-Mail: office@ra-ahb.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 06.12.2018
um: 10.20 Uhr
Ort: Zimmer 1.04, 1. Stock, Neubau
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 21. September 2018

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2019
Tagsatzung:
Datum: 05.03.2020
um: 11.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal I, Erdbeschoss
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,048 % ihrer Forderungen, eine Teilquote von 0,43688 %, zahlbar innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, sowie eine weitere Teilquote von 0,61135 %, zahlbar bis 31.12.2020
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 6. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 5. März 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 05.03.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 5. März 2020

Bekannt gemacht am 9. März 2020
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Beschluss vom 5. März 2020

Bekannt gemacht am 19. Mai 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 14. Mai 2020

Bekannt gemacht am 26. März 2021
Text:
1.) Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren über den Betrag von EUR 6.520,00, welcher aus den aushaftenden Entgelten für den Zeitraum 02.01.2019 bis 31.03.2019 bei der Me-Mo Anlagenbau GmbH resultiert, über welche ebenfalls das Insolvenzverfahren beim Landesgericht Klagenfurt, zu 40 S 40/19a, eröffnet wurde, eingeleitet.
2.) Es wird festgestellt, dass von dem obengenannten Betrag EUR 2.055,65 dem Schuldner zu verbleiben haben.
3.) Die restlichen EUR 4.464,35 werden dem Treuhänder zur Ausschüttung an die Gläubiger überwiesen.
Beschluss vom 25. März 2021

Bekannt gemacht am 21. Mai 2021
Text:
Der Beschluss des Bezirksgerichtes Liezen, GZ 4 S 31/18s - 82 vom 25.03.2021 wird dahingehend berichtigt, dass der 3. Punkt des Spruches richtig zu lauten hat wie folgt:
3.) Die restlichen EUR 4.349,85 werden dem Treuhänder zur Ausschüttung an die Gläubiger überwiesen.
Der übrige Ziffern- und Wortlaut bleibt unverändert.
BEGRÜNDUNG:
Beschluss vom 21. Mai 2021
Ausdruck vom: 20.04.2024 13:54:36 MESZ