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334345i

Bekannt gemacht am 10. Februar 2022
Firmenbuchnummer:
FN 334345i
Schuldner:
Zeba GmbH
Markusgasse 46a
8055 Graz
FN 334345i
vertreten durch GF
Marjan Zeba, geb. 25.9.1974
Markusgasse 46a, 8055 Graz
Text:
vertreten durch
Kapp & Partner RAe GmbH
Kärntner Straße 532, 8054 Graz
Masseverwalter:
ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH
Schmiedgasse 2
8010 Graz
Tel.: +43 316/83 24 60-0, Fax: +43 316/83 24 60-10
E-Mail: office@scherbaum-seebacher.at
diese vertreten durch deren GF
Dr. Norbert Scherbaum
Schmiedgasse 2, 8010 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.02.2022
Anmeldungsfrist: 15.03.2022
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 24.3.2022, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Tagsatzung:
Datum: 29.03.2022
um: 11.25 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 10. Februar 2022

Bekannt gemacht am 11. Februar 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Text:
Die für 29.3.2022 anberaumte Tagsatzung findet nur als Prüfungstagsatzung (nicht als Berichtstagsatzung) statt.
Beschluss vom 11. Februar 2022

Bekannt gemacht am 18. Februar 2022
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Alpenländischer Kreditorenverband
Pestalozzistraße 1, 8011 Graz

Kreditschutzverband von 1870
Zweigstelle Stmk.
Wielandgasse 14-16, 8010 Graz

Insolvenzschutzverband f. ArbeitnehmerInnen
Landesgeschäftsstelle Stmk.
Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz

Österreichischer Verband der Vereine
Creditreform (ÖVC)
Muthgasse 36-40, Bauteil 4, 1190 Wien

Beschluss vom 18. Februar 2022

Bekannt gemacht am 6. Mai 2022
Tagsatzung:
Datum: 21.06.2022
um: 10.45 Uhr
Ort: Videokonferenz
besondere Prüfungs-,Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Text:
mit Beisatz:
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30 %, und zwar 20 % als Barquote, zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die restlichen 10 % zahlbar 12 Monate nach Annahme des Sanierungsplans.
Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn die Teilbarquote von 20 % nicht binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans bei der Insolvenzverwalterin erlegt wird.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der verbleibenden Restquote in Höhe von 10 %, zahlbar 12 Monate nach Annahme des Sanierungsplans, übernimmt Marjan Zeba, geboren am 25.9.1974, gegenüber den Insolvenzgläubigern, mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die Haftung als Ausfallsbürge (§ 1355 ABGB) bis zu einer Höchstsumme von EUR 92.000,-- und erklärt die von ihm übernommenen Verbindlichkeiten bei Vermeidung unmittelbarer Zwangsvollstreckung zu erfüllen. Die Haftung als Bürge besteht nur, wenn die Zeba GmbH, FN 334345i, die Restquote in Höhe von 10 % nicht zur Quotenfälligkeit an die Insolvenzgläubiger bezahlt (Ausfallshaftung)
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine e-mail Adresse bis spätestens 16.5.2022, 10.00 Uhr, (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 5. Mai 2022

Bekannt gemacht am 21. Juni 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30 %, und zwar 20 % als Barquote, zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die restlichen 10 % zahlbar 12 Monate nach Annahme des Sanierungsplans.
Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn die Teilbarquote von 20 % nicht binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans bei der Insolvenzverwalterin erlegt wird.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der verbleibenden Restquote in Höhe von 10 %, zahlbar 12 Monate nach Annahme des Sanierungsplans, übernimmt Marjan Zeba, geboren am 25.9.1974, gegenüber den Insolvenzgläubigern, mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die Haftung als Ausfallsbürge (§ 1355 ABGB) bis zu einer Höchstsumme von EUR 92.000,-- und erklärt die von ihm übernommenen Verbindlichkeiten bei Vermeidung unmittelbarer Zwangsvollstreckung zu erfüllen. Die Haftung als Bürge besteht nur, wenn die Zeba GmbH, FN 334345i, die Restquote in Höhe von 10 % nicht zur Quotenfälligkeit an die Insolvenzgläubiger bezahlt (Ausfallshaftung)

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 21. Juni 2022

Bekannt gemacht am 1. Juli 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 21.06.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Zur Sicherstellung der Erfüllung der verbleibenden Restquote in Höhe von 10%, zahlbar 12 Monate nach Annahme des Sanierungsplans, übernimmt Marjan Zeba, geboren am 25.09.1974, gegenüber den Insolvenzgläubigern, mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die Haftung als Ausfallsbürge (§1355 ABGB) bis zu einer Höchstsumme von EUR 92.000,00 und erklärt die von ihm übernommenen Verbindlichkeiten bei Vermeidung unmittelbarer Zwangsvollstreckung zu erfüllen. Die Haftung als Bürge besteht nur, wenn die Zeba GmbH, FN 334345i, die Restquote in Höhe von 10% nicht zur Quotenfälligkeit an die Insolvenzgläubiger bezahlt (Ausfallshaftung).
Beschluss vom 1. Juli 2022

Bekannt gemacht am 18. Juli 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.06.2023
Beschluss vom 18. Juli 2022
Ausdruck vom: 16.04.2024 08:40:58 MESZ