BG Bruck an der Mur (600), Aktenzeichen 9 S 19/19f
Schuldenregulierungsverfahren
20.07.1984
Bekannt gemacht am 15. Oktober 2019
- Schuldner:
- Yousif
- Vorname:
- Baktyar
Aflenz 302
8623 Aflenz Kurort
Gebdat: 20.07.1984
- Text:
- vertreten durch
Kocher & Bucher Rechtsanwälte OG
Friedrichgasse 31
8010 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.10.2019
Anmeldungsfrist: 16.12.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Hochschwab-Reisen GmbH & Co KG, Aflenz-Kurort 219, 8623 Aflenz Kurort auf das Gehaltskonto AT59 4480 0438 3733 0000 bei der Bank Volksbank OÖ AG überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
- Tagsatzung:
- Datum: 14.01.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH II, EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,34 % ihrer Forderungen und zwar zahlbar in 10 gleichen halbjährlichen Raten, wobei die erste Rate binnen 14 Tagen ab Annahme des Zahlungsplanes fällig ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 15. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 14. Jänner 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 30 %, zahlbar in 10 gleich großen Halbjahresraten, beginnend mit 14.7.2020, die weiteren Teilquoten jeweils bis zum 14.1. und 14.7. der Folgejahre, die letzte Teilquote bis zum 14.1.2025. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 14.01.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 14. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 4. Februar 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.01.2025
Beschluss vom 4. Februar 2020
Bekannt gemacht am 17. Juni 2020
- Text:
- Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten eingelangt.
Wesentlicher Inhalt:
Der Schuldner beantragt die Stundung der vereinbarten Zahlungsplanraten um 9 Monate. Die Laufzeit des Zahlungsplans und somit auch die Fälligkeit der weiteren Quoten würden sich dementsprechend bei Bewilligung dieses Antrages verlängern. Die antragsgemäße Stundung würde bedeuten, dass die erste Zahlungsplanrate am 14.4.2021 fällig ist, die weiteren 9 gleich großen halbjährlichen Teilquoaten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 17. Juni 2020
Bekannt gemacht am 15. Juli 2020
- Text:
- Die Stundung der Zahlungsplanraten um 9 Monate wird bewilligt.
Die Zahlungsplanraten des mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 14.01.2020 bestätigten Zahlungsplans werden gem. § 11 2. COVID-19-JuBG um 9 Monate gestundet. Die erste Zahlungsplanrate ist somit am 14.04.2021 fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 15. Juli 2020
Bekannt gemacht am 9. September 2020
- Text:
- Die Stundung der Zahlungsplanraten um 9 Monate ist rechtskräftig.
- Zahlungsplan:
- ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 14.10.2025
Beschluss vom 9. September 2020
Bekannt gemacht am 18. Mai 2021
- Text:
- Der mit Beschluss vom 14.1.2021 bestätigte Zahlungsplan wird gem. § 196 Abs. 2 IO als nichtig aufgehoben.
Beschluss vom 18. Mai 2021
Bekannt gemacht am 10. Juni 2021
- Text:
- Der Beschuss vom 18.5.2021 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 9. Juni 2021
Ausdruck vom: 25.04.2024 02:13:10 MESZ