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25.04.1981

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Schuldner:
Fresenberger
Vorname:
Friedrich
Reifersdorferstraße 20/2
8723 Kobenz
Gebdat: 25.04.1981
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.06.2020
Anmeldungsfrist: 13.08.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 27.08.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 44,66 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
44,66 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 4,466 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 6 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 1 4 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 18. Juni 2020

Bekannt gemacht am 27. August 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 51,00 % ihrer Forderung, in Form von:
10 Teilquoten zu je 5,10 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig; die weiteren 9 Teilquoten
jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156 a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 27.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 27. August 2020

Bekannt gemacht am 16. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 27.08.2025
Beschluss vom 16. September 2020
Ausdruck vom: 28.03.2024 21:40:43 MEZ