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10.08.1981

Bekannt gemacht am 25. Juni 2020
Schuldner:
Modritsch
Vorname:
Michaela
Bahnstraße 26
8720 Knittelfeld
Gebdat: 10.08.1981
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband

Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.06.2020
Anmeldungsfrist: 03.09.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 17.09.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 27,32 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
27,32 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,732 %; die erste Teilquote ist innerhalb
von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen
fällie Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. ( § 156 Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Raiffeisenbank Aichfeld eGen, Kärntner Str. 2, 8720 Knittelfeld, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 25. Juni 2020

Bekannt gemacht am 17. September 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 32,00 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 3,20 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab
Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat
(§ 156 a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 17.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. September 2020

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.09.2025
Beschluss vom 7. Oktober 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 02:45:57 MESZ