BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 6/20m
Schuldenregulierungsverfahren
01.07.1970
Bekannt gemacht am 26. Februar 2020
- Schuldner:
- Gradischnig
- Vorname:
- Silvia
Griesplatz 14/15
8020 Graz
Gebdat: 01.07.1970
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.02.2020
Anmeldungsfrist: 28.04.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 26.05.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 12,27 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 1,227 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 26. Februar 2020
Bekannt gemacht am 5. Juni 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 30.06.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 12,27 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 1,227 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 5. Juni 2020
Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 23 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 2,3 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 30.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. Juni 2020
Bekannt gemacht am 24. Juli 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 19.07.2025
Beschluss vom 20. Juli 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 05:24:13 MESZ