zur Navigation
21.06.1974

Bekannt gemacht am 2. September 2019
Schuldner:
Stefanec-Felber
Vorname:
Rene
Löckwiesenweg 64 d/1/4
8055 Graz-Puntigam
Gebdat: 21.06.1974
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.09.2019
Anmeldungsfrist: 10.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 28.11.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 42,35 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 4,235 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner/Die Schuldnerin ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 2. September 2019

Bekannt gemacht am 28. November 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 65,74 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: 6 Teilquoten zu je 4,49 % sodann 4 Teilquoten zu je 9,7 ; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 28.11.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. November 2019

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 18.12.2024
Beschluss vom 18. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 29. Oktober 2020
Text:
Der mit Beschluss vom 28.11.2019 bestätigte Zahlungsplan wird gem. §196 Abs. 2 IO als nichtig aufgehoben.
Beschluss vom 28. Oktober 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 02:31:55 MESZ