BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 42/21g
Schuldenregulierungsverfahren
21.09.1953
Bekannt gemacht am 8. April 2021
- Schuldner:
- Belek
- Vorname:
- Yusuf
Schrödingerstraße 28/9
8020 Graz
Gebdat: 21.09.1953
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.04.2021
Anmeldungsfrist: 06.07.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 03.08.2021
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,27 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 0,827 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Der Schuldner ist ermächtigt über sein Konto frei zu verfügen.
Beschluss vom 8. April 2021
Bekannt gemacht am 30. Juli 2021
- Text:
- Der Schuldner Yusuf Belek beantragt auf Basis der festgestellten Forderungen die Annahme folgenden Zahlungsplans:
Die Insolvenzgläubiger:innen erhalten insgesamt 6,6 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
6 Teilquoten zu je 1,1 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 30. Juli 2021
Bekannt gemacht am 3. August 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 10 %, zahlbar in 6 Teilquoten zu je 1,67 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 03.08.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. August 2021
Bekannt gemacht am 25. August 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.08.2024
Beschluss vom 23. August 2021
Ausdruck vom: 29.03.2024 07:39:26 MEZ