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30.08.1962

Bekannt gemacht am 9. Oktober 2019
Schuldner:
Dotlic
Vorname:
Stevo
Angestellter
Ratsch an der Weinstraße 84/5
8461 Ehrenhausen
Gebdat: 30.08.1962
slowenischer Staatsbürger
vertreten durch Dr. Gerhard Petrowitsch, Kadagasse 11, 8430 Leibnitz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.10.2019
Anmeldungsfrist: 27.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 11.12.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 26/II Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 54,50 % ihrer Forderung, zahlbar in 70 gleich hohen Teilraten zu je 0,77 %, beginnend ab dem auf die Rechtskraft der Annahme des Zahlungsplanes folgenden Monats.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 9. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 11. Dezember 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 74 % ihrer Forderung, zahlbar in 70 gleich hohen Teilraten zu je 1,05 %, beginnend ab dem auf die Rechtskraft der Annahme des Zahlungsplanes folgenden Monats. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 11.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 11. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 08.11.2025
Beschluss vom 8. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 11. Dezember 2020
Text:
Antrag gemäß § 11 2.COVID-19JuBG (BGBL I 24/2020) :

Der Schuldner beantragt die Stundung der Zahlungsplanraten für einen Zeitraum von 3 Monaten. Die im Jänner 2021 fällig werdende Rate soll derart gestundet werden, sodass diese monatliche Rate erst im April 2021 zur Zahlung fällig wird. Das Ende der Zahlungsfrist wäre somit am 08.02.2027
Beschluss vom 11. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.
Wesentlicher Inhalt: Die Rate, dieim Jänner 2021 an die Insolvenzgläubiger zur Zahlung fällig wäre, wird um drei Monate verlängert (§ 11 2. COVID-19-JuBG, BGBl I 24/2020). Diese Teilquote ist somit erst im April 2021 an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Beschluss vom 20. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 16. Februar 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 08.02.2027
Beschluss vom 16. Februar 2021

Bekannt gemacht am 6. April 2021
Text:
Antrag gemäß § 11 2.COVID-19JuBG (BGBL I 24/2020) :

Der Schuldner beantragt die Stundung der Zahlungsplanraten für einen Zeitraum von weiteren 2 Monaten. Die am 08.04.2021 fällig werdende Rate soll derart gestundet werden, sodass diese erst am 08.06.2021 zur Zahlung fällig wird. Das Ende der Zahlungsfrist wäre somit am 08.04.2027.
Beschluss vom 6. April 2021

Bekannt gemacht am 27. April 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten um weitere zwei Monate wird bewilligt, sodass jene Rate, die am 08.04.2021 an die Insolvenzgläubiger zur Zahlung fällig wäre, nunmehr erst am 08.06.2021 zur Zahlung fällig wird (§ 11 2. COVID-19-JuBG, BGBl I 24/2020).
Beschluss vom 27. April 2021

Bekannt gemacht am 27. Mai 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 08.04.2027
Beschluss vom 26. Mai 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 17:33:10 MESZ