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19.04.1989

Bekannt gemacht am 3. März 2020
Schuldner:
Bernhardt
Vorname:
Deborah
Remschniggstraße 250/1
8454 Arnfels
Gebdat: 19.04.1989
vertreten durch:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/372507
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.03.2020
Anmeldungsfrist: 13.05.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 27.05.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: BG
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 11,72 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,172 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 3. März 2020

Bekannt gemacht am 20. April 2020
Verlegung:
Die für den 27.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 27.05.2020
um: 10.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B / Parterre

Beschluss vom 20. April 2020

Bekannt gemacht am 25. Mai 2020
Text:
Die Schuldnerin verschlechtert ihren Zahlungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 9,52 % ihrer Forderungen, und zwar in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,952 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft
der Bestätigung des Zahlungsplan fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 25. Mai 2020

Bekannt gemacht am 27. Mai 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 11,72 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen, halbjährlichen Teilbeträgen zu je 1,172 % wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.v

Bestätigung:
Der am 27.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 27. Mai 2020

Bekannt gemacht am 26. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 26.06.2025
Beschluss vom 26. Juni 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 12:22:46 MESZ