BG Schladming (676), Aktenzeichen 4 S 7/19b
Schuldenregulierungsverfahren
03.05.1968
Bekannt gemacht am 2. Oktober 2019
- Schuldner:
- Edlinger
- Vorname:
- Hannelore
Öblarn 279/4
8960 Öblarn
Gebdat: 03.05.1968
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316/372507
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.10.2019
Anmeldungsfrist: 08.11.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Gem. § 220 IO wird ausgesprochen, dass es sich im gegenständlichen Insolvenzverfahren um ein Hauptverfahren im Sinne der EU - Insolvenzordnung handelt.
- Tagsatzung:
- Datum: 26.11.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 2. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 26. August 2020
- Text:
- modifizierter Zahlungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,482 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 0,0482 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 23. August 2020
Bekannt gemacht am 27. August 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 06.10.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Zimmer Nr. 10
1.) Abstimmung über den vorgelegten Zahlungsplan
2.) Allenfalls die Verhandlung über den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens
Es wird darauf hingewiesen, dass aus heutiger Sicht das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (MNS) unbedingt erforderlich ist (§16 Abs.3 GOG) und die Pflicht zum Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) besteht.
Beschluss vom 26. August 2020
Bekannt gemacht am 27. Oktober 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- AKV Europa - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Pestalozzistraße 1/2
8010 Graz
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 26.10.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 26. Oktober 2020
Bekannt gemacht am 24. November 2020
- Aufhebung:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben.
Beschluss vom 24. November 2020
Bekannt gemacht am 23. Dezember 2020
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens ist rechtskräftig.
Beschluss vom 22. Dezember 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 09:47:07 MESZ