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134760b

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Firmenbuchnummer:
FN 134760b
Schuldner:
"schilling" Wirtschaftsberatungs GmbH
Erdbergstraße 8
1030 Wien
FN 134760b
vormals: "schilling" Wirtschaftsberatungs-Gesellschaft m.b.H.
vormals: Siebensterngasse 21, 1070 Wien
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Mag. Michael Ludwig LANG
Krugerstraße 13, 1. Stock
1010 Wien
Tel.: 513 44 34, Fax: 513 44 34 44
E-Mail: michael.lang@klh-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.03.2020
Anmeldungsfrist: 14.05.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 28.05.2020
um: 11.15 Uhr
Ort: Zimmer 1703, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 19. März 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 19. März 2020

Bekannt gemacht am 18. Mai 2020
Verlegung:
Die für den 28.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 28.05.2020
um: 11.15 Uhr
Ort: Saal 1811

Saalverlegung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 18. Mai 2020

Bekannt gemacht am 2. Juni 2020
Text:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen erfolgt ohne Tagsatzung.
Beschluss vom 29. Mai 2020

Bekannt gemacht am 10. Juli 2020
Tagsatzung:
Datum: 20.08.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 9. Juli 2020

Bekannt gemacht am 21. August 2020
Tagsatzung:
Datum: 01.10.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 21. August 2020

Bekannt gemacht am 15. Oktober 2020
Tagsatzung:
Datum: 03.11.2020
um: 11.15 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung


Die Tagsatzung vom 3.11.2020 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 27.10.2020 bekanntzugeben.
Beschluss vom 15. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 13. November 2020
Tagsatzung:
Datum: 01.12.2020
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. STock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung vom 01.12.2020 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 24.11.2020 bekanntzugeben.
Beschluss vom 13. November 2020

Bekannt gemacht am 8. Juli 2021
Tagsatzung:
Datum: 07.09.2021
um: 10.15 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung



Die Tagsatzung vom 7.9.2021 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 31.8.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 7. Juli 2021

Bekannt gemacht am 21. September 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 20. September 2023
Ausdruck vom: 20.04.2024 01:03:23 MESZ