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29.12.1971

Bekannt gemacht am 2. März 2020
Schuldner:
Cackovic
Vorname:
Fuad
Arbeiter
Halbenrain 190 St. 2/4
8492 Halbenrain
Gebdat: 29.12.1971
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.03.2020
Anmeldungsfrist: 23.04.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 08.05.2020
um: 08.25 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VHS A/Parterre
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 16 % ihrer Forderungen wie folgt: 16 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 20 Teilquoten zu je 0,80 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 19 Teilquoten jeweils 3 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der BAWAG PSK überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 2. März 2020

Bekannt gemacht am 15. April 2020
Abberaumung:
Die für den 08.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 14. April 2020

Bekannt gemacht am 19. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 26.06.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
.
Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 16 % ihrer Forderungen wie folgt: 16 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 20 Teilquoten zu je 0,80 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 19 Teilquoten jeweils 3 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 19. Mai 2020

Bekannt gemacht am 26. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 16 % ihrer Forderung in 20 Teilquoten zu je 0,8 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 19 Teilquoten jeweils 3 Monate danach.

Beschluss vom 26. Juni 2020

Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
Bestätigung:
Der am 26.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. Juni 2020

Bekannt gemacht am 20. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2025
Der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans ist rechtskräftig seit 15.7.2020 .
Beschluss vom 20. Juli 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 07:19:45 MESZ