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06.11.1966

Bekannt gemacht am 22. August 2019
Schuldner:
Sterlinger
Vorname:
Herbert
Lois-Hammer-Gasse 14
8720 Knittelfeld
Gebdat: 06.11.1966
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.08.2019
Anmeldungsfrist: 24.10.2019
Tagsatzung:
Datum: 07.11.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 208, II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 23,1 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
23,1 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes; 36 Teilquoten zu je 0,6416 %; die erste Teilquote ist innerhalb von zwei Monaten ab Wegfallen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 35 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz schriftlicher Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 22. August 2019

Bekannt gemacht am 23. August 2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 22. August 2019

Bekannt gemacht am 12. September 2019
Abberaumung:
Die für den 07.11.2019 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 12. September 2019

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2020
Tagsatzung:
Datum: 05.03.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 208, II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 23,1 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
23,1 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes; 36 Teilquoten zu je 0,6416 %; die erste Teilquote ist innerhalb von zwei Monaten ab Wegfallen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 35 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz schriftlicher Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 16. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 5. März 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 23,34 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 36 Teilquoten zu je 0,6483 %; Die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Wegfallen des vertraglichen Pfandrechtes fällig; die weiteren 36 Teilquoten sind jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 05.03.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 5. März 2020

Bekannt gemacht am 24. März 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.10.2024
Beschluss vom 23. März 2020

Bekannt gemacht am 24. Juni 2020
Text:
Die Ausfertigungen des Beschlusses des Bezirksgerichtes Judenburg vom 5. März 2020, 19 S 29/19x-32, wird wie folgt berichtigt:
Die Quote beträgt 23,34 %, zahlbar in Form von 36 Teilquoten zu je 0,6483 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Wegfallen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 35 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).
Beschluss vom 24. Juni 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 09:33:41 MESZ