BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 44/20d
Schuldenregulierungsverfahren
29.09.1990
Bekannt gemacht am 11. November 2020
- Schuldner:
- Berger
- Vorname:
- Andrea
Roseggergasse 1/2/7
8741 Weißkirchen in Steiermark
Gebdat: 29.09.1990
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316 372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.11.2020
Anmeldungsfrist: 14.01.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 28.01.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 6,66 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 6,66 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,666 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Raiffeisenbank Zirbenland eGen, Hauptplatz 12, 8750 Judenburg, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 11. November 2020
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
Bockstraße 2b
4020 Linz
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 28.01.2021 eingeleitet.
Beschluss vom 28. Jänner 2021
Bekannt gemacht am 17. Februar 2021
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 17. Februar 2021
Ausdruck vom: 25.04.2024 23:10:43 MESZ