zur Navigation

Aktueller Schuldner: Daniela Janina Winter vormals Cap vormals Kräumer

31.12.1978

Bekannt gemacht am 9. Juli 2019
Schuldner:
Winter
Vorname:
Daniela
Dr. Friedrich-Nemec-Straße 7/1
8663 Dorf Veitsch
Gebdat: 31.12.1978
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Christa Strassegger
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.07.2019
Anmeldungsfrist: 23.09.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 07.10.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 9. Juli 2019

Bekannt gemacht am 18. September 2019
Text:
Die vollständige Schuldnerbezeichnung lautet:
Daniela Janina Winter vormals Cap vormals Kräumer.
Die Anschrift der Schuldnerin hat sich von Dr. Friedrich-Nemec-Straße 7/1, 8663 Dorf-Veitsch, auf Quadenstraße 65-67/2/3, 1220 Wien, geändert.
Beschluss vom 16. September 2019

Bekannt gemacht am 1. Oktober 2019
Schuldner:
Winter vormals Cap vormals Kräumer
Vorname:
Daniela Janina
Quadenstraße 65-67/2/3
1220 Wien
Gebdat: 31.12.1978
Beschluss vom 16. September 2019

Bekannt gemacht am 13. November 2019
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,44 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,44 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 12. November 2019

Bekannt gemacht am 25. Februar 2020
Tagsatzung:
Datum: 07.04.2020
um: 10.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,44 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,44 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 24. Februar 2020

Bekannt gemacht am 6. März 2020
Text:
Die Schuldnerin hat am 4.3.2020 einen verbesserten (korrigierten) Zahlungsplan vorgelegt.
Dieser lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt.
10 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 6. März 2020

Bekannt gemacht am 23. März 2020
Text:
Die für den 7.4.2020 anberaumte Tagsatzung findet nicht statt.
Beschluss vom 23. März 2020

Bekannt gemacht am 30. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 16.06.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, VH-Saal A, 2. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 28. April 2020

Bekannt gemacht am 16. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 16.06.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 16. Juni 2020

Bekannt gemacht am 7. Juli 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 7. Juli 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 10:40:12 MESZ