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151230y

Bekannt gemacht am 21. Februar 2017
Firmenbuchnummer:
FN 151230y
Schuldner:
BBO Baubetreuungs- und Objekterrichtungsgesellschaft mbH
Oberer Waldweg 121
3508 Krustetten
FN 151230y
Masseverwalter:
Dr. Alois AUTHERITH Rechtsanwalt
Utzstraße 13
3500 Krems
Tel.: 02732/83485, Fax: 02732/83485-10
E-Mail: office@autham.at
Eröffnung:
Eröffnung des Konkurses: 21.02.2017
Anmeldungsfrist: 22.03.2017
Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220a IO).
Tagsatzung:
Datum: 05.04.2017
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
Text:
Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 21. Februar 2017

Bekannt gemacht am 7. März 2017
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 7. März 2017

Bekannt gemacht am 5. April 2017
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 4. April 2017

Bekannt gemacht am 14. Juni 2017
Tagsatzung:
Datum: 12.07.2017
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 100% ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Raten wie folgt:
- 50% binnen vier Wochen nach Annahme des Sanierungsplanes,
- 50% binnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes,
keine Rate jedoch vor Rechtskraft der Konkursaufhebung.
Beschluss vom 14. Juni 2017

Bekannt gemacht am 13. Juli 2017
Tagsatzung:
Datum: 30.08.2017
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Die Tagsatzung vom 12.07.2017, 11.00 Uhr betreffend der Abstimmung über den Sanierungsplan und Prüfung der nachträglichen Forderungsanmeldungen wird auf den 30.08.2017, 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr, Saal A erstreckt.
Beschluss vom 13. Juli 2017

Bekannt gemacht am 31. August 2017
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung von 50%, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis sowie sämtliche fällige Masseforderungen binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes beim Insolvenzverwalter zu erlegen sind, und weitere 50% binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes mit einer Nachfrist von 14 Tagen.
Hinsichtlich der bestrittenen Forderungen erfolgt bei Quotenfälligkeit eine Sicherstellung so, dass hinsichtlich des jeweiligen Quotenerfordernisses eine Bankgarantie eines inländischen Bankinstitutes gestellt wird, welche beim Masseverwalter, der als Treuhänder eingesetzt wird, zu hinterlegen ist. Der Treuhänder ist berechtigt, die gelegte Bankgarantie gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen und an den Gläubiger auszubezahlen, soferne die bestrittene Forderung rechtskräftig festgestellt ist.

Beschluss vom 30. August 2017

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2017
Sanierungsplanbestätigung:
Dem am 30.08.2017 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 19. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 4. Dezember 2017
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
Österreichische Verband der Vereine Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2

Beschluss vom 4. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 8. Oktober 2020
Tagsatzung:
Datum: 21.10.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 8. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2021
Zwischenverteilung:
Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 18. Jänner 2021
Ausdruck vom: 20.04.2024 01:47:56 MESZ