LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 34/21y
Konkursverfahren
507345x
Bekannt gemacht am 5. Juli 2021
- Firmenbuchnummer:
- FN 507345x
- Schuldner:
- TEOR TRANSPORT KG
Rusterweg 2
2242 Prottes
FN 507345x
- Masseverwalter:
- SCHICK Kurt Mag.
Hauptplatz 18/1/2/3
2130 Mistelbach
Tel.: 02572/320 20-0, Fax: 02572/320 20-32
E-Mail: kanzlei-mistelbach@ra-stenitzer.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.07.2021
Anmeldungsfrist: 01.09.2021
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 15.09.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituationempfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, ABl. Nr. L 257/73 vom 28. August 2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist.
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO).
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 5. Juli 2021
Bekannt gemacht am 7. September 2021
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 7. September 2021
Bekannt gemacht am 15. September 2021
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: KSV
AKV
ÖVC
ISA NÖ
Beschluss vom 15. September 2021
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2022
- Masseverwalter:
- SCHICK Kurt Mag.
Rathausgasse 4
2136 Laa/Thaya
Tel.: 02522 / 2320, Fax: 02522 / 2320-32
E-Mail: kanzlei@ra-stenitzer.at
Neuer Kanzleisitz
Beschluss vom 26. Jänner 2022
Bekannt gemacht am 4. Juli 2022
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 1. Juli 2022
Bekannt gemacht am 21. Oktober 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 07.12.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Quote 5,4448%
Beschluss vom 21. Oktober 2022
Bekannt gemacht am 9. Dezember 2022
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einer Quote von 5,444754 %
Beschluss vom 7. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 30. Dezember 2022
- Text:
- Der Beschluss über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung sowie des Verteilungsentwurfes ist rechtskräftig.
Beschluss vom 30. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 27. Jänner 2023
- Schlussverteilung:
- Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
- Text:
- Die tatsächliche Quote betrug 5,4131 %.
Beschluss vom 25. Jänner 2023
Bekannt gemacht am 21. Februar 2023
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 21. Februar 2023
Ausdruck vom: 30.09.2023 17:14:14 MESZ