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26.05.1971

Bekannt gemacht am 17. Mai 2021
Schuldner:
Ganzer
Vorname:
Thomas
St. Egidi 77
8850 Murau
Gebdat: 26.05.1971
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Vertreter/in der 1. Partei
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.05.2021
Anmeldungsfrist: 17.08.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 31.08.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, Verhandlungssaal 1, 1. OG
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,86 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,86 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,086 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 17. Mai 2021

Bekannt gemacht am 12. August 2021
Text:
Der Schuldner beantragt auf Basis des aktuellen Einkommens und des RIRUG die Annahme eines modifizierten Zahlungsplans und in eventu die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Tilgungsplan.

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplans: Die Insolvenzgläubiger/innen erhalten insgesamt 4,1 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
4,1 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,683 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).

Die Anträge des Schuldners sind Gegenstand der für den 31.08.2021 anberaumten Prüfungs- und Abstimmungstagsatzung.
Beschluss vom 11. August 2021

Bekannt gemacht am 31. August 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 7,00 % ihrer Forderung, in Form von 6 Teilquoten zu je 1,1666 %; Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 5 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 31.08.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 31. August 2021

Bekannt gemacht am 20. September 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.09.2024
Beschluss vom 20. September 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 20:13:12 MESZ