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05.03.1976

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2019
Schuldner:
Kober
Vorname:
Hans Jürgen
Kellner
Siegersdorf bei Herberstein 69
8222 Feistritztal
Gebdat: 05.03.1976
Text:
Schuldnervertreter:
Mag. Helene Bader
Rechtsanwältin
Wiener Straße 50
8680 Mürzzuschlag
Tel: 03852/30080
Fax: 03852/30080-80
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.12.2019
Anmeldungsfrist: 15.02.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 05.03.2020
um: 09.35 Uhr
Ort: Zimmer 102, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 24 % ihrer Forderung, dies zu insgesamt 10 halbjährlichen Raten von je 2,4 % beginnend sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, bis auf Widerruf über Eingänge auf das Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 23. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 13. Februar 2020
Abberaumung:
Die für den 05.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Die für 5. März 2020, 9.35 Uhr, anberaumte Tagsatzung wird aufgrund des Wechsels des
Diplomrechtspflegers abberaumt.
Ein neuer Termin ergeht gesondert.
Beschluss vom 13. Februar 2020

Bekannt gemacht am 30. Juli 2020
Tagsatzung:
Datum: 10.09.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 3
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 24 % ihrer Forderung, dies zu insgesamt 10 halbjährlichen Raten von je 2,4 % beginnend sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung



Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 30. Juli 2020

Bekannt gemacht am 10. September 2020
Bestätigung:
Der am 10.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 30 % ihrer Forderung in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 3 %. Die erste Teilquote ist sechs Monate ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 10. September 2020

Bekannt gemacht am 28. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.09.2025
Beschluss vom 28. September 2020
Ausdruck vom: 28.03.2024 16:33:43 MEZ