HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 72/20k
Konkursverfahren
502086m
Bekannt gemacht am 8. September 2020
- Firmenbuchnummer:
- FN 502086m
- Schuldner:
- GEDEX Bau GmbH
Feßtgasse 6/8-11
1160 Wien
FN 502086m
- Masseverwalter:
- Rechtsanwalt Dipl.Ing.Mag. Michael NEUHAUSER
Eßlinggasse 7
1010 Wien
Tel.: +43 1 90333, Fax: 90 333 55
E-Mail: wien@snwlaw.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.09.2020
Anmeldungsfrist: 03.11.2020
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 17.11.2020
um: 12.30 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Text:
- Erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung vom 17.11.2020 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis 15.11.2020 eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Einladungslinks bekanntzugeben.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 8. September 2020
Bekannt gemacht am 22. September 2020
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 22. September 2020
Bekannt gemacht am 17. November 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 15.12.2020
um: 11.40 Uhr
Ort: Zi. 1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 11.12.2020 bekanntzugeben.
Beschluss vom 17. November 2020
Bekannt gemacht am 9. Februar 2021
- Tagsatzung:
- Datum: 02.03.2021
um: 11.20 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 26.2.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 8. Februar 2021
Bekannt gemacht am 18. Juni 2021
- Tagsatzung:
- Datum: 06.07.2021
um: 10.40 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 2.7.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 18. Juni 2021
Bekannt gemacht am 23. November 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 20.12.2022
um: 12.25 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 22. November 2022
Bekannt gemacht am 3. Mai 2023
- Tagsatzung:
- Datum: 06.06.2023
um: 12.55 Uhr
Ort: Zi.1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 2. Mai 2023
Bekannt gemacht am 22. März 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 09.04.2024
um: 11.55 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Bemerkt wird, dass die Insolvenzverwalter nur anteilig befriedigt werden.
Beschluss vom 18. März 2024
Bekannt gemacht am 9. April 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 9. April 2024
Ausdruck vom: 19.04.2024 23:39:55 MESZ