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Aktueller Schuldner: Claudia Irene Dullnigg vormals Madl

05.01.1964

Bekannt gemacht am 14. April 2020
Schuldner:
Dullnig vormals Madl
Vorname:
Claudia Irene
Annenstraße 47
8020 Graz
Gebdat: 05.01.1964
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.04.2020
Anmeldungsfrist: 11.06.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 25.06.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 6,98 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
6,98 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,698 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate
danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Radetzkystraße 15-17, 8010 Graz, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 14. April 2020

Bekannt gemacht am 23. April 2020
Schuldner:
Dullnigg vormals Madl
Vorname:
Claudia Irene
Franz List-Gasse 23/10
8750 Judenburg
Gebdat: 05.01.1964
Beschluss vom 23. April 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Text:
Die am 25. Juni 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss, statt.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 25. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,00 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 0,80 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens sechs Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht bezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 25.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 25. Juni 2020

Bekannt gemacht am 15. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.06.2025
Beschluss vom 15. Juli 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 11:40:26 MEZ