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452041t

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2020
Firmenbuchnummer:
FN 452041t
Schuldner:
ELECTRON Technology GmbH
Grabenweg 68
6020 Innsbruck
FN 452041t
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.01.2020
Anmeldungsfrist: 04.03.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 18.03.2020
um: 09.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 26,39 %ige Quote innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes in folgenden Raten:
5 % Barquote mit Ende Mai 2020
5 % Ende Oktober 2020
5 % Ende April 2021
5 % Ende Oktober 2021 und
6,39 % Ende April 2022 (bzw. spätestens binnen 2 Jahren nach Annahme des gegenständlichen Sanierungsplanes)
Beteiligter:
Mag. Florian PROXAUF Rechtsanwalt
Schuldnervertreter
Etrichgasse 14
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/359 059
Beschluss vom 20. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2020
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Stephan KASSEROLER
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512/57 13 31
E-Mail: office@kasseroler.at
Beschluss vom 21. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2020
Masseverwalterstellvertreter:
Födisch Andrea MMag.
qualifizierter Vertreter
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43(0)512 / 57 13 31
E-Mail: office@kasseroler.at
Beschluss vom 22. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2020
Text:
Der Schuldner-Vertreter Mag. Florian Proxauf, Rechtsanwalt, Etrichgasse 14, 6020 Innsbruck, hat das Vollmachtsverhältnis aufgelöst.
Beschluss vom 28. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Gemäß § 114 a Abs. 2 IO
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 30. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2020
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 31. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 16. März 2020
Abberaumung:
Die für den 18.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Wegen COVID 19
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 9. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 20.05.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 8. April 2020

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 20. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 9. August 2021
Masseverwalterstellvertreter:
FÖDISCH Andrea MMag.
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 / 571331, Fax: 0512 / 571331 99
E-Mail: office@kasseroler.at
Änderung der Berufsbezeichnung auf Rechtsanwältin
Beschluss vom 9. August 2021

Bekannt gemacht am 6. Februar 2023
Tagsatzung:
Datum: 01.03.2023
um: 11.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Auf die Insolvenzgläubiger entfällt eine Quote von 14,06 %.

Beschluss vom 6. Februar 2023

Bekannt gemacht am 1. März 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Gemäß §§ 122, 130 IO.
Beschluss vom 1. März 2023

Bekannt gemacht am 12. Mai 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Gemäß § 139 IO
Beschluss vom 12. Mai 2023

Bekannt gemacht am 5. Juni 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Rechtskräftig seit 26.05.2023.
Auf die Insolvenzgläubiger entfiel eine Quote von 14,2599 %.
Beschluss vom 5. Juni 2023
Ausdruck vom: 16.04.2024 14:06:21 MESZ